Berlin, 15.12.2005. Aus vielen Regionen Deutschlands erreichen uns Mitteilungen von betroffenen Angehörigen und Beratungsstellen, dass mit Bezug auf das Bundessozialgerichtsurteil vom 22. Juli 2004 (Az.: B 3 KR 5/03R) demenzkranken Menschen in Heimen ein eigener Rollstuhl verweigert wird.

 

 

Besonders zynisch mutet dabei die Begründung an. So heißt es zum Beispiel in einem Ablehnungsschreiben der AOK Bayern unter Berufung auf das oben genannte Urteil: „Dabei wurde festgestellt, dass Ihnen aufgrund Ihrer Erkrankung eine selbstbestimmte gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft nicht mehr möglich ist.

Da der beantragte Rollstuhl nicht der medizinischen Rehabilitation dient, können die Kosten für diesen von uns leider nicht übernommen werden“. „Es kann nicht sein, dass Demenzkranken mit einer solchen Begründung die Möglichkeit zur sozialen Teilhabe am gesellschaftlichen Leben abgesprochen wird. Jeder Mensch, also auch der Demenzkranke, hat das Recht auf soziale Teilhabe. Und wenn diese nur mit einem Rollstuhl möglich ist, so ist dieser auch zu genehmigen, gleichgültig, ob ich noch in der Lage bin, mein Leben selbstbestimmt zu führen oder nicht. Alles andere widerspricht dem Grundrecht auf Wahrung der Menschenwürde“ kommentiert Ulrike Knebel, zweite Vorsitzende der Deutschen Alzheimer Gesellschaft die Begründung des Bundessozialgerichtes.

Immer häufiger muss die Rechtsprechung Zuständigkeiten zwischen Kranken- und Pflegekassen klären. „Dies darf nicht länger auf dem Rücken der Betroffenen geschehen“, fordert Bärbel Schönhof, Rechtsanwältin und ebenfalls Vorstandsmitglied der Deutschen Alzheimer Gesellschaft. „Der Gesetzgeber ist gefragt, die Schnittstellen zwischen den Kostenträgern zu beseitigen. Darüber hinaus darf es nicht mehr zu Begründungen wie im Urteil des Bundessozialgerichtes kommen, die demenzkranke Menschen als „Objekt der Pflege“ bezeichnen, weil sie ihr Selbstbestimmungsrecht nicht mehr aus eigener Kraft ausüben können. Hierbei wird übersehen, dass das Selbstbestimmungsrecht auch stellvertretend durch Betreuer oder Bevollmächtigte ausgeübt werden kann.“

Ansprechpartner: Hans-Jürgen Freter e-mail: hans-juergen.freter@deutsche-alzheimer.de Tel. 030-259 37 95 18

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