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Fluggastrechte (photocase.com)
Der WISO-Tipp mit Michael Opoczynski beschäftigt sich in dieser Ausgabe rund um das Thema „Fluggastrechte“. Es geht den Fragen auf den Grund welche Leistungen Flugunternehmen erbringen müssen, welche Entschädigungen Fluggästen bei gestrichenen Flügen zustehen oder wer Lösungen bei Problemen mit der Fluggesellschaft bietet.

Das ZDF strahlt am 10.05.2010 um 19:25 Uhr den WISO-Tipp „Fluggastrechte“ aus.


Der Urlaub ist nur noch einen Flug entfernt, doch die Maschine der Fluggesellschaft hebt erst gar nicht ab. Gründe gibt es für derartige Ausfälle viele: Die Maschine ist überbucht, hat einen technischen Defekt oder das Personal befindet sich im Streik. Doch Passagiere müssen dies nicht alles lautlos akzeptieren, denn der Europäische Gerichtshof hat die Rechte von Fluggästen gestärkt. Eine Ausgleichzahlung bei Verspätung angepasst an die Flugdistanz kann man bereits verlangen und Mahlzeiten müssen seitens der Fluggesellschaft angeboten werden. Auch eine Umbuchung oder Ersatzflüge sollen den Passagieren wieder Vertrauen in die Airlines geben. Welche Leistungen ein Flugunternehmen erbringen muss und welche Entschädigungen Gäste erwarten können, beantwortet der WISO-Tipp mit Michael Opoczynski.
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