
Wenn ein Elternteil ins Pflegeheim kommt...(photocase.com)
Wenn ein Elternteil ins Pflegeheim kommt, reichen Rente, Vermögen und Pflegeversicherung oft nicht aus. Wenn dies der Fall ist, springt zunächst das Sozialamt ein. Denn die Behörden dürfen sich zumindest einen Teil des Geldes zurück holen.
Es wurden zwei Entscheidungen, vom Bundesgerichtshof zum Thema Elternunterhalt getroffen: Erstens gibt es neue Berechnungsmethoden und zweitens werden Kinder nur in seltenen Fällen von ihrer Zahlungspflicht befreit.
Den Kindern steht aber trotzdem ihr Selbstbehalt zu, so dass sie keine grundlegenden Beeinträchtigungen ihrer Lebensführung hinnehmen müssen. Was die aktuellen Urteilen und welche Freigrenze für den Selbstbehalt sind erfahren sie in einer neuen Folge WISO-Tipp.