Krankenkasse

Unter einer Krankenkasse versteht man eine allgemeine Versicherung, die den Versicherten gegen finanzielle Risiken durch Erkrankungen absichern soll. In Deutschland gibt es die jetzige Form der gesetzlichen Krankenkassen seit den Zeiten des Reichskanzlers Bismarck, der die Vorläufer der heutigen Sozial- und Krankenversicherung im Deutschen Reich im 19. Jahrhundert einführt. Die Arbeitnehmer müssen einen bestimmten Teil ihres Gehalts an die Krankenkassen abführen. Es herrscht ein Solidaritätsprinzip. Die Beitragshöhe bemißt sich wie folgt: bisher ermitteln die gesetzlichen Krankenkassen (GkV) die Beitragshöhe anhand des Einkommen des Versicherungsnehmers, wobei jede GKV ihren jeweiligen Beitragssatz erhebt. Das bedeutet, dass die GKV einen bestimmten Prozentsatz des Einkommens des Versicherungsnehmers, entsprechend ihres Beitragssatzes, als Beitrag für sich selbst einzieht. Durch die Neuregelungen im Rahmen der Gesundheitsreform wird zum 01. Januar 2009 der so genannte Gesundheitsfonds eingeführt.
 

Die entscheidende Änderung für die Versicherungsnehmer besteht darin, dass dann für alle gesetzlich Krankenversicherten ein gleicher Beitragssatz gelten wird. Die Beiträge werden in den Gesundheitsfonds einbezahlt, vergleichbar mit einem großen Topf, in den alle Beiträge von gesetzlich Krankenversicherten fließen. Der Gesundheitsfonds verteilt die Gelder aus diesem Topf anschließend an die jeweiligen Krankenkassen. Für jeden Versicherten erhält die Krankenkasse einen einheitlichen Betrag, der analog zu dem Alter und dem Gesundheitszustand erhöht oder reduziert wird. Dabei bleibt das Modell der Familienversicherung, also die kostenfreie Versicherung von Kindern und Ehepartnern ohne eigenes Einkommen, bestehen. Zudem müssen die gesetzlichen Krankenkassen mit Einführung des Gesundheitsfonds Tarife anbieten, durch die die Versicherungsnehmer sparen können, beispielsweise, indem Tarife mit Selbstbeteiligung oder mit Beitragsrückerstattung angeboten werden, vergleichbar mit dem Prinzip der privaten Krankenversicherung. Krankenkassen, die kostengünstig wirtschaften und somit weniger Geld verbrauchen, als ihnen durch den Gesundheitsfonds zugewiesen wird, können diesen Überschuss an ihre Mitglieder weitergeben. Im Gegenzug können die Krankenkassen, die mit dem zugewiesenen Geld nicht auskommen, Zusatzbeiträge erheben. Diese Zusatzbeiträge dürfen bis zu einer Höhe von 8 Euro unabhängig vom Einkommen erhoben werden, ansonsten dürfen sie nicht höher liegen als ein Prozent des beitragspflichtigen Einkommens. Eine Ausnahme besteht für Bedürftige und Empfänger von Sozialhilfe oder der Grundsicherung für Senioren, hier übernimmt das jeweilige Amt den Zusatzbeitrag. Das Sonderkündigungsrecht nach einer Beitragserhöhung bleibt bestehen, was bedeutet, dass der Versicherungsnehmer zu einer anderen Krankenkasse wechseln kann, wenn die bisherige GKV Mehrbeiträge erhebt.


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